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Behandlungskosten
Privat versicherte Patienten/Beamte
Private Krankenkassen sowie die Beihilfestellen für Beamte und Postbeamte erstatten die Behandlungskosten voll oder zum überwiegenden Teil (in Abhängigkeit vom persönlichen Versicherungstarif). Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker in der aktuellen Fassung (GebüH 1985) bzw. analog der Gebührenordnung für Ãrzte (GOÄ).
Gesetzlich versicherte Patienten
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Heilpraktikerkosten nicht. Die Rechnungsstellung erfolgt auch bei gesetzlich versicherten Patienten auf der Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH / unterer Satz).
Konkrete Anfragen zu voraussichtlichen Behandlungskosten können Sie mir gerne per Mail zukommen lassen.
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